Abluft durch den Schornstein

Bei Vorliegen eines nicht benutzten Schornsteinzuges kann die Abluft auch auf diesem Weg ins Freie gelangen. Dazu muss aber zunächst der zuständige Schornsteinfegermeister den Schornstein zur Nutzung als Abluftzug für Kochschwrasen freigeben. Rechnen Sie, trotz Eigenzugs des Schornsteins, mit einem Leistungsverlust von über 5 Prozent pro Meter Höhe.

Wichtig: im Schornstein muss ein 90°-Umlenkbogen nach oben installiert werden, da die Luft nicht von selbst den Weg nach oben findet. Ein Rückstau kann nur auf diese Weise vermieden werden.

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(Bild: Miele)

Beachten Sie unbedingt die Kaminverordnung /Feuerstättenverordnung!
Die Abluft darf auf keinen Fall in einen Rauch- oder Abgasschornstein geleitet werden, auch nicht in einen Schacht, der der Entlüftung von Feuerstätten dient. Bei Einleitung in einen nicht mehr in Betrieb befindlichen Rauch- oder Abgaskamin muss die Zustimmung des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters eingeholt werden. Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Bestimmungen zu befolgen!

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